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UNFALL?   

Ruhig bleiben und 

KFZ-Sachverständigenbüro Roman Radek

​

rr-gutachten.com

Wie vorgehen bei einem Unfall ohne Personenschaden?

Unfallstelle absichern

Bitte begeben Sie sich zuerst außer Gefahr. Sichern Sie die Unfallstelle und stellen Sie ein Warndreieck auf.

Polizei

rufen

Sollten Sie einen Unfall haben, rufen Sie zuerst die Polizei, diese wird das Unfallgeschehen dokumentieren.

Schaden 

melden

Melden Sie Ihren Schaden der Versicherung des Unfallverursachers. Diese wird i.d.R. ein Gutachten anfordern

Gutachten erstellen lassen

Rufen Sie an, wir kommen vorbei und nehmen ihr Fahrzeug unter die Lupe, sodass Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen

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Unfall?

Hattest du einen Unfall
oder bist du beteiligt?

Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Gutachter/ Sachverständiger wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten bzw. Unfallgutachten exakt und neutral feststellt.

Weitere Gründe warum wir

uns noch unterhalten sollten:

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KFZ-

BEWEIS-

SICHERUNG

Person unter Foto

Falls Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, bei dem die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist, bieten wir Ihnen an, eine kostenlose Beweissicherung* durchzuführen.

KURZGUTACHTEN

Weiße Autos

Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten nötig ist,

wie zum Beispiel bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern ein Kurzgutachten an.

FAHRZEUG-
BEWERTUNG

Oldtimer-Dashboard

Klassiker steigen unbemerkt aber stetig im Wert und das manchmal sehr sprunghaft. Das Oldtimer-Gutachten von heute kann daher bereits in kurzer Zeit veraltet sein. Für die ständige Aktualisierung des Versicherungswertes sind aber allein Sie verantwortlich.

RESTWERT-ERMITTLUNG

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War das Auto in einen Unfall verwickelt, bildet der Restwert zusammen mit dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges eine wichtige Handlungsgrundlage für die Kfz-Versicherung. 

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rr-gutachten.com

Kfz-Gutachten – wozu eigentlich?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens. Einen, der neutral und unabhängig den Unfallschaden begutachtet. Egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden handelt.

Bei uns sind Sie richtig! Als freies und unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro aus Mülheim erstellen wir Ihnen gerne das notwendige Schadengutachten. Damit kann der eingetretene Schaden an Ihrem Auto vollständig reguliert werden.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallgegner und Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie mit einem Unfallgutachten nachweisen!

Roman Radek 

KFZ-Sachverständiger

Ihre Rechte als Geschädigter eines Unfalls

Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, heißt es so treffend. Aber nicht wenn Sie Geschädigter bei einem Verkehrsunfall sind.

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Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

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Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

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Der Totalschadenfall

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, liegt in der Regel zunächst ein Totalschaden vor.

Du möchtest weitere Informationen?

Ich melde mich in Kürze.

Bachstraße 22

45468 Mülheim an der Ruhr

Tel: 0173 | 911 20 76     |     info@rr-gutachten.com

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