
Wie vorgehen bei einem Unfall ohne Personenschaden?
Unfallstelle absichern
Bitte begeben Sie sich zuerst außer Gefahr. Sichern Sie die Unfallstelle und stellen Sie ein Warndreieck auf.



Polizei
rufen
Sollten Sie einen Unfall haben, rufen Sie zuerst die Polizei, diese wird das Unfallgeschehen dokumentieren.



Schaden
melden
Melden Sie Ihren Schaden der Versicherung des Unfallverursachers. Diese wird i.d.R. ein Gutachten anfordern



Gutachten erstellen lassen
Rufen Sie an, wir kommen vorbei und nehmen ihr Fahrzeug unter die Lupe, sodass Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen




Unfall?
Hattest du einen Unfall
oder bist du beteiligt?
Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Gutachter/ Sachverständiger wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten bzw. Unfallgutachten exakt und neutral feststellt.
Weitere Gründe warum wir
uns noch unterhalten sollten:



rr-gutachten.com
Kfz-Gutachten – wozu eigentlich?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens. Einen, der neutral und unabhängig den Unfallschaden begutachtet. Egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden handelt.
Bei uns sind Sie richtig! Als freies und unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro aus Mülheim erstellen wir Ihnen gerne das notwendige Schadengutachten. Damit kann der eingetretene Schaden an Ihrem Auto vollständig reguliert werden.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallgegner und Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie mit einem Unfallgutachten nachweisen!
Roman Radek
KFZ-Sachverständiger
Ihre Rechte als Geschädigter eines Unfalls
Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, heißt es so treffend. Aber nicht wenn Sie Geschädigter bei einem Verkehrsunfall sind.
Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.
Der Totalschadenfall
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, liegt in der Regel zunächst ein Totalschaden vor.
Du möchtest weitere Informationen?
Bachstraße 22
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel: 0173 | 911 20 76 | info@rr-gutachten.com