Gutachten in Streitfällen

Gutachten in Streitfällen
Kfz-Schadengutachten / Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (sog. Haftpflichtschaden)
haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen
Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.
Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Karosserietechniker und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir
professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten.
Kfz-Gutachten – wozu eigentlich?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens. Einen, der neutral und unabhängig den Unfallschaden begutachtet. Egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden handelt.
Bei uns sind Sie richtig! Als freies und unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro aus Mülheim erstellen wir Ihnen gerne das notwendige Schadengutachten. Damit kann der eingetretene Schaden an Ihrem Auto vollständig reguliert werden.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallgegner und Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie mit einem Unfallgutachten nachweisen!
Roman Radek, KFZ-Sachverständiger

Unfallgutachten
qualifiziert und unabhängig
In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren,
die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer
Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.
Das Unfallgutachten beinhaltet:
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eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
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den Reparaturweg & die Reparaturdauer
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eine Fahrzeugbewertung
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Angaben zur Wertminderung / Wertverbesserung
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Angaben zum Restwert
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die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
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die Wiederbeschaffungsdauer
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eine aussagekräftige Fotodokumentation
Warum du mich noch anrufen solltest:
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Friedrich-Ebert-Str. 8
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel: 0173 | 911 20 76 | info@rr-gutachten.com
