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Gutachten in Schadensfällen

Gutachten in Schadensfällen

Kfz-Schadengutachten / Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (sog. Haftpflichtschaden)
haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen
Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.

 

Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.

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Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Karosserietechniker und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir
professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten.

Kfz-Gutachten – wozu eigentlich?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens. Einen, der neutral und unabhängig den Unfallschaden begutachtet. Egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden handelt.

Bei uns sind Sie richtig! Als freies und unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro aus Mülheim erstellen wir Ihnen gerne das notwendige Schadengutachten. Damit kann der eingetretene Schaden an Ihrem Auto vollständig reguliert werden.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallgegner und Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie mit einem Unfallgutachten nachweisen!

Roman Radek, KFZ-Sachverständiger

Unfallgutachten
qualifiziert und unabhängig

In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren,
die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer
Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.

Das Unfallgutachten beinhaltet:

  • eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben

  • den Reparaturweg & die Reparaturdauer

  • eine Fahrzeugbewertung

  • Angaben zur Wertminderung / Wertverbesserung

  • Angaben zum Restwert

  • die Nutzungsausfallentschädigungsklasse

  • die Wiederbeschaffungsdauer

  • eine aussagekräftige Fotodokumentation

Warum du mich noch anrufen solltest:

BEWEIS-

SICHERUNG

Person unter Foto

Falls Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, bei dem die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist, bieten wir Ihnen an, eine kostenlose Beweissicherung* durchzuführen.

KURZGUTACHTEN

Weiße Autos

Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten nötig ist,

wie zum Beispiel bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern ein Kurzgutachten an.

FAHRZEUG-
BEWERTUNG

Oldtimer-Dashboard

Klassiker steigen unbemerkt aber stetig im Wert und das manchmal sehr sprunghaft. Das Oldtimer-Gutachten von heute kann daher bereits in kurzer Zeit veraltet sein. Für die ständige Aktualisierung des Versicherungswertes sind aber allein Sie verantwortlich.

RESTWERT-ERMITTLUNG

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War das Auto in einen Unfall verwickelt, bildet der Restwert zusammen mit dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges eine wichtige Handlungsgrundlage für die Kfz-Versicherung. 

Du möchtest weitere Informationen?

Ich melde mich in Kürze.

Friedrich-Ebert-Str. 8

45468 Mülheim an der Ruhr

Tel: 0173 | 911 20 76     |     info@rr-gutachten.com

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